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KuKuSpoSG

Ach ja, einen nicht ganz unwichtigen Gesetzesbeschluss habe ich in meinem Bericht vergessen:
Gestern wurde auch das KuKuSpoSiG beschlossen! Jawohl: KuKuSpoSG! Ich lüfte das Geheimnis: es handelt sich dabei um das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz!

Dieses Gesetz ist für alle von Bedeutung, die Eintrittskarten für Veranstaltungen gekauft haben, welche infolge des Virus abgesagt worden sind. Aufgrund dieses Gesetzes bekommen nun alle, die für abgesagte Kunst-, Kultur- oder Sportereignisse Karten gekauft haben, den Kartenpreis bis zum Betrag von 70,00 nicht zurückerstattet, sondern dafür einen Gutschein für eine Veranstaltung, der bis 31.12.2022 eingelöst werden kann. Ist die Einlösung bis zu diesem Termin nicht erfolgt, so kann man dann doch das Geld zurück. Bei Eintrittskarten, die mehr als € 250,00 gekostet haben, muss der Veranstalter € 180,00 in bar zurück erstatten und kann für den darüber hinausgehenden Teil einen Gutschein ausstellen.

Defacto werden mit diesem Gesetz Karteninhaber zur Gewährung eines Zwangsdarlehens an die Veranstalter verpflichtet, um damit den Kunst-, Kultur- und Sportbetrieb zu sichern (wie sich aus dem Gesetzeswortlaut ableiten lässt).

Abgesehen davon, dass die Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportbetriebes wohl eher eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist, halte ich das Gesetz auch aus rechtlichen Gründen für ziemlich patschert.

Nicht zuletzt sind kundenfreundliche Veranstalter wie zB das Treibhaus, das alle vorverkauften Karten schon zurück erstattet hat, nun die „Patschierten“. Im Parlamentsklub war allerdings die Mehrheit der Meinung, dass das Gesetz ein wichtiges Signal sei, daher trotz meiner Bedenken Zustimmung!

Aber sei’s drum: wir werden diese Darlehensgewährung verschmerzen! Und freuen uns auf Gutscheine für hoffentlich tolle KuKuSpo-Veranstaltungen!

Dr. Johannes Margreiter, Abgeordneter zum Nationalrat. Aktuelle Beiträge auch bei uns auf facebook